Neue Fahrtenschreiberpflicht
Ab dem 01.06.2026 greift die nächste Umsetzung des EU_Mobilitätspaket I. Mit diesem Datum wird der Einbau und die Benutzung von intelligenten Fahrtenschreibern G2V2 in Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen über 2,5t zGM bei grenzüberschreitender Güterbeförderung verpflichtend. Damit kommen für Unternehmer und Fahrer neue Aufgabenbereiche hinzu. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.







