Am 31.12.24 endet die Umrüstfrist für analoge sowie digitale Fahrtenschreiber der Generation 1 in aufzeichnungspflichten Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr.

Als digitale Fahrtenschreiber G1 gehören alle Geräte die in Fahrzeugen mit Erstzulassung bis zum 14.09.19 verbaut worden sind.

Bei grenzüberschreitende Verkehre  nach dem Stichtag ohne Umrüstung auf den Fahrtenschreiber G2V2 drohen empfindliche Bußgelder sowie die Bewertung als schwerster Verstoß (MSI) nach dem Risikoeinstufungsverfahren gemäß VO (EU) 2016/403.

Alle weiteren Informationen zu diesem Thema und alle anderen Änderungen des EU-Mobilitätspaket I erhalten Sie selbstverständlich ausführlich in unseren Schulungen für:

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