Wir stehen Ihnen beratend zur Seite

Gemäß der VO (EG) 561/2006, der Fahrpersonalverordnung (FpersV) sowie der VO (EU) 165/2014 sorgen der Unternehmer sowie der Fahrer für die einwandfreie Funktion und Bedienung des digitalen EG-Fahrtenschreibers, sowie die ordnungsgemäße Benutzung der Fahrerkarte.

Verstöße hiergegen können mit Bußgeldern
bis zu 30.000,00 € geahndet werden!

Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen als Unternehmer hierbei beratend zur Seite zustehen

  • zu den gesetzlichen Grundlagen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr
  • Erstberatung bezüglich der Infrastruktur (Software, Auslesemöglichkeiten)
  • Überprüfung aktueller Auslesesoftware
  • Vorbereitung der Daten bei Betriebskontrollen
  • Analyse der Daten für Rechtsfragen

Unsere Dienstleistungen

Analyse von Fahrerdaten

  • Bedienung des digitalen Tachographen
  • Einhaltung der Sozialvorschriften
  • Überprüfung von Auffälligkeiten
  • Empfehlung von Schulungsmaßnahmen

Analyse von Fahrzeugdaten

  • Überprüfung der Tachographen anhand der technischen Daten
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfalldaten (Fahrsituation)
  • Überprüfung von Auffälligkeiten

Auswertungen von Fahrerkartendaten gemäß Mindestlohngesetz

  • Auswertung der Fahrerkartendaten in Anlehnung an das Mindestlohngesetz