Wir stehen Ihnen beratend zur Seite
Gemäß der VO (EG) 561/2006, der Fahrpersonalverordnung (FpersV) sowie der VO (EU) 165/2014 sorgen der Unternehmer sowie der Fahrer für die einwandfreie Funktion und Bedienung des digitalen EG-Fahrtenschreibers, sowie die ordnungsgemäße Benutzung der Fahrerkarte.