Aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Hardware und auch Werkstattkapazitäten, hat am 18.12.2024 der Ausschuss Straßentransport zu der Thematik in einer Sondersitzung beraten.

Die Mitgliedstaaten haben auf Vorschlag der Generaldirektion Verkehr der Europäischen Kommission ein Konsens zwischen den Mitgliedstaaten erzielt, wonach die Kontroll- und Ahndungsbehörden über einen Zeitraum von zwei Monaten, bis zum 28.02.2025 einschließlich etwaige Verstöße gegen die o.g. Umrüstverpflichtung nicht ahnden, sondern die Fahrzeugführer im Rahmen der Kontrolle auf die bestehende Umrüstverpflichtung hinweisen sollen.

Grundlage der EU