Am 31.12.24 tritt die nächste Anpassung des EU-Mobilitätspaket I in Kraft.

Dabei handelt es sich um die lückenlose Dokumentations- und Mitführpflicht bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten.

Ab dem Tag ist ein Kraftfahrer eines aufzeichnungspflichtigen Fahrzeugs verpflichtet, den aktuellen Tag sowie die letzten 56 Tage lückenlos nachzuweisen.

Für eine durchgeführte Fahrt am 31.12.24 bedeutet das, dass der Fahrer in einer möglichen Kontrolle alle Daten und Aufzeichnungen für den aktuellen Tag und rückwirkend bis zum 05.11.24 bei sich führen und aushändigen muss.

Unter die Mitführungspflicht fallen, sofern erforderlich:

  • Nachträge auf der Fahrerkarte
  • Eine abgelaufene Fahrerkarte
  • Das EU-Formblatt
  • Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber
  • Tachoscheiben
  • Tageskontrollblätter
  • Kontrollbescheinigungen

Die Verpflichtung des Auslesens der Fahrerkarte spätestens 28 Tage nach der letzten Aktivität bleibt hiervon unberührt.

Alle weiteren Informationen zu diesem Thema und allen anderen Änderungen des EU-Mobilitätspaket I erhalten Sie selbstverständlich ausführlich in unseren Schulungen für:

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