Aktuell stellt sich vermehrt die Frage ob in einem Wohnmobil ein digitaler Fahrtenschreiber verbaut sein muss.

Hierzu bedarf es unter anderem ein Blick in die VO (EG) 561/2006 Artikel 3:

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

Buchstabe h)

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

Daraus ergibt sich eine eventuelle Einbau- sowie Benutzungspflicht des digitalen Fahrtenschreibers.

Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.