Gemäß der VO (EG) 561/2006, der Fahrpersonalverordnung (FpersV) sowie der VO (EU) 165/2014 sorgen der Unternehmer sowie der Fahrer für die einwandfreie Funktion und Bedienung des digitalen EG-Fahrtenschreibers, sowie die ordnungsgemäße Benutzung der Fahrerkarte.
Verstöße hiergegen können mit Bußgeldern
bis zu 30.000,00 € geahndet werden!
Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen als Unternehmer hierbei beratend zur Seite zustehen
zu den gesetzlichen Grundlagen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Erstberatung bezüglich der Infrastruktur (Software, Auslesemöglichkeiten)
Überprüfung aktueller Auslesesoftware
Vorbereitung der Daten bei Betriebskontrollen
Analyse der Daten für Rechtsfragen
Unsere Dienstleistungen
Analyse von Fahrerdaten
Bedienung des digitalen Tachographen
Einhaltung der Sozialvorschriften
Überprüfung von Auffälligkeiten
Empfehlung von Schulungsmaßnahmen
Analyse von Fahrzeugdaten
Überprüfung der Tachographen anhand der technischen Daten
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfalldaten (Fahrsituation)
Überprüfung von Auffälligkeiten
Auswertungen von Fahrerkartendaten gemäß Mindestlohngesetz
Auswertung der Fahrerkartendaten in Anlehnung an das Mindestlohngesetz