Seit dem 25. Mai 2017 ist es gesetzlich vorbei mit dem Verbringen der Wochenruhezeit im Fahrerhaus, denn das Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde am Tag zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Seit dem 25. Mai 2017 ist es gesetzlich vorbei mit dem Verbringen der Wochenruhezeit im Fahrerhaus, denn das Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde am Tag zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.