Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?

Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen- und Wasserfahrzeugen (See- und Binnenschiff) geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind. (Die Verpflichtung für den Seeverkehr besteht nur national). Dies geschieht entweder durch eine arbeitsvertragliche Regelung oder durch eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, die innerhalb des Unternehmens oder des Betriebes bekannt gemacht wird.

Jeder Mitarbeiter muss wissen, wer der Gefahrgutbeauftragte ist und wo und wie der Gefahrgutbeauftragte erreicht werden kann. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muss die notwendigen Schulungen nachweisen.

Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte im Betrieb zu erfüllen?

• Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften

• Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit

• Erstellung des Jahresberichts

• Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen

• Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen

 

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