Die Verordnung (EU) 165/2014 verpflichtet den Unternehmer im Artikel 33 dazu, sein Fahrpersonal regelmäßig bezüglich des „digitalen Fahrtenschreiber“ zu unterweisen und auf mögliche Verstöße und Bedienungsfehler aufmerksam zu machen.
Die von uns eingesetzten Programme entsprechen dem aktuellem Stand der Hersteller von Tachographen, Datenauswertungssoftware und der aktuellen Gesetzgebung.
Wir bieten Ihnen diese Fahrerunterweisungen auch in einem Online-Seminar an.
Ihr Ansprechpartner hierfür: Dieter Bury