Der „intelligente“ Fahrtenschreiber, der seit dem 15. Juni 2019 in Neufahrzeuge eingebaut wird, soll ab Sommer 2023 noch intelligenter werden.
Denn nur mit der nächsten Version der Fahrtenschreiber, sind die mit dem Mobilitätspaket I geschaffenen Regelungen bei den Lenk- und Ruhezeiten, bei der Entsendung und der Kabotage wirklich gut zu kontrollieren.
Zeitfolge zur Einführung und Umrüstung Smart Tacho Version 2:
Neue, erstmals zugelassene Fahrzeuge: 21.08.2023
Umrüstung vorhandener Tachos (nicht smart Tachos)
im grenzüberschreitenden Verkehr: 31.12.2024
Umrüstung aktuelle Smart Tacho
im Grenzüberschreitenden Verkehr: 21.08.2025
Einbaupflicht in leichten Nutzfahrzeugen (>2,5 <= 3,5 t]
im grenzüberschreitenden Verkehr: 01.07.2026
Was das für den Unternehmer und den Fahrer bedeutet, erklären wir in unseren Schulungen zum digitalen Fahrtenschreiber oder sprechen Sie uns an.