Laut Straßenverkehrsgesetz sind Unternehmer verpflichtet, die Lizenzen ihrer Fahrer in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Als regelmäßig wird hier in den meisten Fällen der Zeitraum alle 4 Wochen gesehen, um ein mögliches Fahrverbot erkennen zu können.

Gemäß § 21 Abs.1 StVG muss mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe rechnen, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

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