Der Gesetzgeber schreibt vor, dass erstmals zugelassene oder neu ausgerüstete gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zugelassene Gesamtmasse ab dem 15.06.2019 mit einer neuen Generation digitaler Tachographen ausgestattet sein müssen.

Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

  • Automatische Positionsbestimmung durch GNSS (globales Navigationssystem),
  • Sicherer Datenaustausch von Fahrer-und Fahrzeugdaten, sowie Abfragen zur datenschutzkonformen Weiterverarbeitung,
  • Vermeidung von unnötigen Kontrollen durch Fernauslesen von Sicherheitsverletzungen,
  • Mit der neuen Tachographen-Hardware kommt unter anderem auch eine neue Verschlüsselungstechnik zum Einsatz, die es eventuell erforderlich macht, die entsprechenden Downloadtools ebenfalls auf den neuesten Stand zu bringen.

Für weitere Informationen zum neuen Tachographen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.