Konkret geht es um Maschinen, Geräte und Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten. Zum Beispiel Schmierstoffe, technische Gase, Lösemittel oder Brennstoffe.
Bisher waren bestimmte Gegenstände/Maschinen/Geräte mit Gefahrgut vom ADR nach 1.1.3.1 b) freigestellt. Diese Regelung änderte sich mit dem ADR 2019 jedoch signifikant.

Bis 31.12.2022 müssen alle Geräte gefahrgutrechtlich eingestuft oder so modifiziert sein, dass sie weiterhin freigestellt bleiben.

Wird Ihr Gerät undeklariert versandt, kann es passieren, dass die Sendung tage- oder wochenlang an Grenzen/Häfen aufgehalten wird, bis es korrekt deklariert ist.

Vermeiden Sie das, indem Sie vor dem Versand sorgfältig prüfen, was an Gefahrgut enthalten ist.
Betroffen sind z.B. Messgeräte, Kühlaggregate oder Klimaanlagen, Maschinen mit interner Schmierung oder Konservierung sowie Gegenstände mit Lösemitteln (z.B. wasserfeste Stifte). Wichtig ist auch, um welche Mengen es geht.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Gefahrgutbeauftragte Sven Helmbrecht zur Verfügung.

 

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